TGKK-Sondervertrag
Unser Therapiezentrum verfügt über einen Sondervertrag mit der TGKK zur Direktverrechnung bei zahlreichen Indikationen wie z.B.
- nach Knieoperationen - wie z.B. Kreuzbänder, Sehnenrissen, Meniskustransplantation, Knorpeltransplantation, -fraktur
- nach Gelenksimplantaten - Schulter, Hüfte, Knie
- nach Wirbelsäulenoperationen – Bandscheiben, Plattenstabilisierung, Dekompressionseingriffe, u.ä.
- nach Schulteroperationen – Luxation, Rotatorenmanschettenruptur
- Zustand nach SLAP-Läsion
- nach Knochenbrüchen – Unterschenkel, Oberschenkel, Oberarm, Sprunggelenk, Fersenbein u.a.
Wir informieren Sie über die Anforderungen für die Direktverrechnung – rufen Sie uns einfach an!
Bei diesen Indikationen ist ein umfangreicher Behandlungsblock an Rehabilitationsleistungen vorgesehen, der sich aus Heilgymnastik, Lymphdrainage, Unterwassertherapie und Elektrotherapie zusammensetzt.